Kirchspiel

Der Verbund mehrere Pfarreien wird als ›Kirchspiel‹ bezeichnet

Kirchspiel | SymbolfotoDer Begriff ›Kirchspiel‹ erscheint zum ersten Mal im zwölften Jahrhundert und bezeichnet ursprünglich einen Verwaltungsbezirk, in dem ein Pfarrer bestimmte Amtshandlungen ausführen und predigen kann. Damit verbunden war die Berechtigung seelsorgerischer Aufgaben für zum Teil mehrere Pfarreien. Nicht selten konnte eine einzelne Pfarrgemeinde die entsprechenden Mittel für den Unterhalt einer eigenen Pfarrstelle nicht aufbringen. Also bildeten mehrere – mindestens jedoch zwei – Pfarreien einen gemeinsamen Verbund, in welchem die einzelnen Gemeinden je nach ihrer Leistungsfähigkeit die aufzubringenden Mittel für eine bestimmte Anzahl der seelsorgerischen Aufgaben – gemeint sind zum Beispiel Taufen, Trauungen, Konfirmationen oder Beerdigungen – für den Pfarrer untereinander aushandelten. Diese Mittel konnten freilich auch in Naturalien aufgebracht werden, etwa in Gestalt einer festgelegten Anzahl von Nutztieren, Textilien, Lebensmittel oder einer bestimmten Menge Wein.

Vergleichbar waren die Kirchspiele übrigens mit den evangelischen Kirchengemeinden, die in sogenannte ›Pfarrsprengel‹ oder auch ›Kirchsprengel‹ eingeteilt wurden – von lokalen und regionalen Unterschieden abgesehen. Allerdings unterschieden sich die Pfarrsprengel von den Kirchspielen, als jene keine eigene Verwaltungs- Steuer- und Gerichtsbarkeit hatten, wie etwa in den Kirchspielen der Regionen Dithmarschen, Holstein und Stormarn.

Dort, wo sich mehrere Pfarreien zu einem Kirchspiel zusammenschlossen, wurden seit dem 15. Jahrhundert ein Kirchspielvogt und ein Kirchspielschreiber als landesherrliche Beamter eingesetzt. Der Kirchspielvogt war mit landesherrlichen Aufgaben ausgestattet und stand dem Kirchspiel vor. In bestimmten Regionen ist dieser Terminus durchaus noch gebräuchlich, nämlich dann, wenn mindestens zwei eigenständige Kirchengemeinden sich zu einem Pfarrbezirk oder Pfarrverbund zusammengeschlossen haben. Die Institution der Kirchspiele geht zurück »auf vorkirchliche und vorchristliche Organisationsformen«, denen sich die Kirche lediglich angepasst habe (Lorenzen-Schmidt und Pelc, 2006, Seite 314). In der Region Dithmarschen gab es im Laufe des 16. Jahrhunderts die ›Schlüter‹ (Ämter) und Geschworenen (Laienrichter), nach 1559 auch die Kirchspielgevollmächtigen und das Kirchspielvorsteherkollegium. Als Zeichen der Selbstständigkeit wurden in Holstein und Dithmarschen die Urkunden mit dem Kirchspielsiegel versehen.

Bis zum Jahre 1864, als Schleswig und Holstein noch Herzogtümer des dänischen ›Gesamtstaates‹ waren, hatten die Kirchspiele eine eigene Verwaltungs-, Steuer- und Gerichtsbarkeit, zudem auch die Möglichkeit ein eigenes militärisches Aufgebot zu stellen. Da die Kirchspiele als Selbstverwaltungskörperschaft organisiert waren, bestanden deren Organe aus Kirchspielversammlung, Kirchspielgericht und Kirchspielgevollmächtigten.

Auch heute kommt es noch vor, dass eine einzelne Kirchengemeinde nicht in der Lage sind, einen eigenen Pfarrer unterhalten zu können. Also schließen sich kleinere Kirchengemeinden dann zu einem Kirchspiel zusammen und vereinbaren, wieviel jede Einzelgemeinde aus dem jeweiligen Kirchengemeindehaushalt für die Amtshandlungen oder Predigten des Pfarrers zu entrichten hat. So entstanden mitunter große Einzugsgebiete mit recht weiten Wegen zu den Gottesdiensten.

Heute verwendet man dafür eher den Begriff ›Pfarrverbund‹.

© Fotografie | Dieter Johannsen

Literaturverzeichnis

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