Allmende

Allmende ist eine genossenschaftlich genutzte Ressource

AllmendeBereits im Hochmittelalter (ca. 1000 n. Chr. bis 1250) konnte fast jede Dorfgemeinschaft, Gemeinde oder Genossenschaft auf gemeinsam genutzte Ressourcen zugreifen.  Diese Ressourcen, als Allmende bezeichnet und gewissermaßen Gegenentwurf zum Privateigentum, umfassten zum Beispiel Acker- und Weideflächen, Wege, Gewässer oder auch Wälder. Für jedes Mitglied dieser Eigentumsgemeinschaft wurden Art und Umfang bestimmter Nutzungsrechte vereinbart, z. B. wieviele Nutztiere in welcher Zeit eine bestimmte Fläche beweiden durften, welche Wasser- und Fischereirechte oder welche Holzrechte man hatte. Zudem war es möglich, dass für bestimmte Rechte Kosten entstanden, deren Höhe jeweils festgelegt wurde (Grote, 2014).

Auch auf den nordfriesischen Inseln und Halligen gab es kaum eine Gemeinde, in der die Organisationsform gemeinschaftlich genutzter Flächen, Ländereien oder  Fennen, nicht anzutreffen war. Lediglich die Häuser, die Hofplätze auf den Warften konnten als Privateigentum genutzt werden (Steensen/Ziemek, 2019). Bis zu Beginn des  20. Jahrhundert waren die Allmenden gerade auf den Halligen noch sehr verbreitet. Dies war durchaus sinnvoll, wenn man sich deren Anfälligkeit für Erosionen, Landverluste durch Überschwemmungen und Verwüstungen vor Augen hält, die durch häufige Sturmfluten  ausgelöst wurden. Immerhin konnte man durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen in Form der Allmende die Folgen der wirtschaftlichen Nachteile, Beeinträchtigungen oder den Wegfall von Weideflächen auf die Gemeinschaft gleichmäßig verteilen.

Da man gegen Ende des 19. Jahrhundert mit dem Halligschutz begann, einzelne Sommerdeiche gebaut und an vielen Stellen Steinkanten gesetzt wurden, gab es für die Allmenden eigentlich keine Notwendigkeit mehr. Teilweise wurden auf den Halligen heftige Debatten darüber geführt, ob man die Ländereien in Privateigentum überführen solle. 1921 wurde durch den damaligen Schleswiger Regierungspräsidenten die Aufhebung des gemeinsamen Eigentums zwar angeregt, vom größten Teil der Halligbauern aber abgelehnt. Erst als 1935 die Bodenreform begann, wurden die Allmenden nach und nach aufgelöst – auf der Hallig Langeneß beispielsweise erst 1957. Heute findet man diese Eigentumsform nur noch auf der nordfriesischen Hallig Gröde (Steensen/Ziemek, 2019).

© Fotografie | Dieter Johannsen

Literaturverzeichnis

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